wischen der EU-Kommission und der US-Regierung an Hand der bereits ausgehandelten Dokumente machen können", dann fragt sich, was das Wort "Verhandlung" in diesem Zusammenhang denn noch für eine Bedeutung hat. Genauer fragt sich, wie es möglich ist, daß nationale Beamte im Auftrag ihrer Regierungen sich nicht etwa bloß tröpfchenweise, sondern überhaupt zum "Stand der Verhandlungen" informieren müssen, da wir doch alle gedacht hatten, diese wären in den grundlegenden Dingen im Vorhinein nicht allein schon "informiert" gewesen, sondern hätten die Eckpunkte mit festgelegt und formuliert.
Was jetzt zutagetritt, ist die peinliche Wahrheit, daß die europäischen Regierungen gar nicht, wie es scheint, nicht einmal durch die Eu-Kommission vermittelt, am Verhandlungstisch sitzen, das ganze nur eine Art Diktat der Amerikaner ist und sein soll.
Es heißt, daß die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung stattfänden. Wenn das so wäre, müßte die EU-Kommission doch ebenso wie die US-Regierung über den Wortlaut des bislang Verhandelten verfügen und ihn den Staaten Europas doch direkt zur Verfügung stellen können, ohne daß es des oben beschriebenen Geheimnis-Zirkusses um Einsichtnahmen überhaupt bedürfte. Also entweder führt die Kommission gar nicht das, was man Verhandlungen nennt, oder sie ist ein Verbündeter Amerikas und seiner Hochfinanz. Daß es so etwas wie eine Verhandlung geben können möchte, deren ausgehandelter Text einem der beiden Verhandlungspartner unbekannt bleibt, möchte ich hier doch kategorisch ausschließen.
Die Geheimhaltung indes könnte einen guten Grund haben. In dem schönen Artikel "TTIP-Investorenschutz: Kanada/NAFTA offenbart die Praxis" auf finanzweltblog.de hat Claudio Kummerfeld am Beispiel des NAFTA-Abkommens einmal beispielhaft ausgeführt, was uns erwartet, wenn das TTIP-Abkommen verwirklicht würde. Und er listet bezeichnende Fälle auf, in denen Kanada und Mexiko nach Entscheidungen eines dubiosen NAFTA-Schlichter-Ausschusses schon zu Millionenstrafen verdonnert worden sind. «Also stellt sich», so Kummerfeld ganz richtig, «als Bürger und Steuerzahler doch die finale Frage: warum überhaupt eine “Investorenschutzklausel” in ein Freihandelsabkommen einbauen? Man kann so eine Klausel einfach streichen. Investoren, die z.B. aus den USA nach Europa kommen, um hier zu investieren (in was auch immer), müssen dann schlicht und einfach zusehen, sich an das vor Ort gültige Recht zu halten, so wie jetzt auch. Davon geht die Welt nicht unter!»
Es ist unglaublich, wie es möglich sein soll, daß die Bundesregierung und die Regierungen anderer Staaten Europas dem TTIP-Abkommen mit seiner Investorenschutzklausel überhaupt zustimmen und damit je nationales Recht im Grundsatz aushebeln wollen können. Die gehören, wenn sie das wirklich tun, geschlossen vor Gericht gestellt. Denn eine solche Zustimmung ist nichts anderes als eine Auflösung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein krasser Fall von Vaterlandsverrat. – Was ist das für eine verrückte schäbige Idee, bedeutende Rechtsfälle der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen??
Die nun bekannt gewordenen Einzelheiten der Geheimniskrämerei um Einsichtnahmen in Vertragsentwürfe, sollte nun – und schon allein der Versuch dazu sollte als ausreichend betrachtet werden – ein guter Grund sein, alle diesbezüglichen Verhandlungen stante pede aufzukündigen. Punktum.
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